AGB

Allgemeine Geschäfts- & Mietbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss:
Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.

Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Reservierungsbestätigung (Post / Email oder Mündlich am Telefon) auch ohne Unterschrift zustande und wird vom Mieter mit der Bestätigung anerkannt.

Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen.

Bei nicht einhalten der Reservierung wird der Mietausfall wiefolgt in Rechnung gestellt.

Bis 7 Tage vor dem Miettag 0%

6-3 Tage vor dem Miettag 50%

3-1 Tag vor dem Miettag 75%

und am Mietag 100% 

Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.


Preise:
Rechnungsbetrag inkl. gestzl. MwSt.


Zahlung und Kaution:
Bezahlt werden kann in Bar bei Abholung/Anlieferung


Eigentumsvorbehalt:
Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt,sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden.

Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach-und Personenschäden.


Regelung bei Anlieferungen:
Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einem PKW & einer Sackkarre).

Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche.


Adresse für Abholung & Rückgabe:
Behns Handel und Verleih GbR

Kornblumenweg 4

21376 Eyendorf


Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, Erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat,  zu sorgen.

Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden. Bei Hüpfburgen, die Nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Trocknungsgebühr / Reinigungsgebühr in Höhe von 50€ in Rechnung gestellt.


Haftung:
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen-und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Mieter dem Vermieter für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch nicht statt finden der Veranstaltung (auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.


Nutzungsbedingung Hüpfburgen:

  • Die Hüpfburgen werden üblich nur für private Veranstaltungen (Kindergeburtstag, Einschulung o.ä.) vermietet. Die Modelle sind jedoch nach DIN EN 14960 für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen nach schriftlicher Freigabe des Vermieters zugelassen.(z.B. für Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern)
  • Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und / oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden.
  • Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden, Bäumen und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden.
  • Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten.
  • Schuhe und Kinderschminke sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
  • Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
  • Die Gebläse sind nur von einem Erwachsenen zu bedienen! Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzlicheKosten für den Mieter verursachen.
  • Ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als 35kmh, muss die Hüpfburg außer Betrieb genommen werden


Mietbedingungen:
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum der Behns Handel und Verleih GbR. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 230V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten.


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